Mein BaubüroPLANBAR BIS INS DETAIL

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Mein Baubüro

der Hiprocall GmbH, Neumarkter Str. 21, 81673 München, Deutschland („Anbieter“)

§ 1 Geltungsbereich, ausschließlich Unternehmer

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Mein Baubüro“ (Web-Anwendung und mobile App, zusammen „Dienst“) zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.
  2. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Individuelle Vereinbarungen (insbesondere eine Pilotvereinbarung nach § 5) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung des Dienstes auf der Website ist kein verbindliches Angebot.
  2. Mit Abschluss der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags für die Testphase ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde seine E-Mail-Adresse über den zugesandten Bestätigungslink bestätigt und der Anbieter den Zugang freischaltet.
  3. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt durch gesonderte, in Textform geschlossene Vereinbarung zustande oder – nach Einführung der Abrechnung im Dienst – dadurch, dass der Kunde im Dienst einen Tarif bucht und der Anbieter die Buchung bestätigt.
  4. Die für den Kunden handelnde Person versichert, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein.
  5. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Der Kunde kann die jeweils geltenden AGB jederzeit unter {{WEBSITE_URL}}/agb abrufen.

§ 3 Leistungen des Anbieters

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden den Dienst als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unter {{LEISTUNGSBESCHREIBUNG_URL}} und dem gebuchten Tarif.
  2. Der Kunde kann einzelne Funktionen (Module) für seinen Betrieb und für einzelne Nutzer ein- und ausschalten.
  3. Der Anbieter stellt die mobile App über die App-Stores von Apple und Google oder über einen vom Anbieter benannten Verteilweg bereit. Für den Bezug aus den App-Stores gelten ergänzend deren Bedingungen.
  4. KI-Funktionen erzeugen Vorschläge, die der Nutzer vor dem Speichern prüfen und bestätigen muss. Der Anbieter schuldet nicht, dass Vorschläge inhaltlich richtig oder vollständig sind. Die Verantwortung für bestätigte Einträge liegt beim Kunden.
  5. Der Dienst unterstützt den Kunden bei der Erfüllung rechtlicher Pflichten (z. B. Arbeitszeitaufzeichnung, Aufbewahrungsfristen, Lohnvorbereitung). Er ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung. Für die rechtliche Bewertung seiner Prozesse und die Richtigkeit der an Dritte (z. B. Lohnbüro, DATEV) übergebenen Daten bleibt der Kunde verantwortlich.
  6. Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln und dabei Funktionen ändern, sofern der vertraglich vereinbarte Kernumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen kündigt der Anbieter mit angemessener Frist in Textform an.
  7. Der Anbieter darf Unterauftragnehmer einsetzen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regelungen des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.

§ 4 Testphase

  1. Nach der Registrierung kann der Kunde den Dienst 30 Tage kostenlos testen. Die Testphase endet automatisch; einer Kündigung bedarf es nicht.
  2. Endet die Testphase, ohne dass ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wurde, weist der Anbieter im Dienst darauf hin. Nach Einführung der Abrechnung im Dienst gilt: Der Zugang bleibt nach Ende der Testphase noch {{KULANZ_TAGE}} Tage uneingeschränkt nutzbar; danach kann der Anbieter die Verwaltung auf Lesezugriff beschränken. Die Erfassung in der App und der Datenexport bleiben möglich. Die Daten werden nicht allein wegen des Endes der Testphase gelöscht, sondern erst nach Kündigung des Vertrags gemäß § 10 Abs. 4.
  3. Schließt der Kunde einen kostenpflichtigen Vertrag, bleiben die in der Testphase erfassten Daten erhalten. Vom Anbieter bereitgestellte Beispieldaten sind vor der produktiven Nutzung zu entfernen.
  4. Während der Testphase gelten die Haftungsregeln des § 11 Abs. 5.

§ 5 Pilotbetrieb

  1. Der Anbieter kann mit einzelnen Kunden eine Teilnahme am Pilotbetrieb vereinbaren. Einzelheiten (Dauer, Umfang, Vergütung, Mitwirkung) regelt eine gesonderte Pilotvereinbarung. Ist darin keine Vergütung vereinbart, ist die Nutzung während des Pilotbetriebs unentgeltlich.
  2. Im Pilotbetrieb stellt der Anbieter den Dienst in seinem jeweiligen Entwicklungsstand bereit. Einzelne Funktionen können noch nicht vollständig verfügbar sein oder sich kurzfristig ändern. Eine bestimmte Verfügbarkeit (§ 6 Abs. 2) ist im Pilotbetrieb nicht geschuldet; der Anbieter bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb und informiert über geplante Wartungen.
  3. Der Kunde gibt dem Anbieter Rückmeldungen zu Fehlern und Verbesserungsvorschlägen. Der Anbieter darf diese Rückmeldungen ohne Vergütung zur Weiterentwicklung des Dienstes nutzen.
  4. Für den unentgeltlichen Pilotbetrieb gilt § 11 Abs. 5.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Support

  1. Der Anbieter betreibt den Dienst mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt und hält ihn grundsätzlich rund um die Uhr erreichbar.
  2. Für kostenpflichtige Tarife gilt die in der Leistungsbeschreibung bzw. in einer gesonderten Vereinbarung genannte Verfügbarkeit (Zielwert {{VERFUEGBARKEIT_PROZENT}} % im Monatsmittel). Nicht als Ausfall gelten geplante Wartungsfenster, die mindestens {{WARTUNG_VORLAUF_STUNDEN}} Stunden vorher angekündigt werden, sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Störungen des Internets, der Endgeräte des Kunden, der App-Stores oder Push-Dienste) oder die der Kunde zu vertreten hat.
  3. Die mobile App kann ohne Netzverbindung genutzt werden; Daten werden übertragen, sobald eine Verbindung besteht. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die darauf beruhen, dass ein Gerät vor der Übertragung verloren geht, beschädigt oder zurückgesetzt wird.
  4. Support leistet der Anbieter per E-Mail unter {{SUPPORT_EMAIL}} an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters) zu den Zeiten {{SUPPORT_ZEITEN}}.

§ 7 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, stellt sicher, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht weitergeben, und richtet für Verwaltungsrollen die Zwei-Faktor-Anmeldung ein. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er den Anbieter unverzüglich und beendet betroffene Sitzungen.
  2. Der Kunde vergibt Rollen und Berechtigungen so, dass Nutzer nur auf die für ihre Aufgaben erforderlichen Daten zugreifen.
  3. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm und seinen Nutzern eingegebenen Daten verantwortlich. Er ist im Verhältnis zu seinen Beschäftigten insbesondere verantwortlich für deren Information, für die Beteiligung eines Betriebsrats, soweit vorhanden, und für Entscheidungen über die Nutzung von Standort-, KI- und Spracheingabefunktionen.
  4. Der Kunde nutzt den Dienst nicht rechtswidrig und unterlässt Eingriffe, die die Sicherheit oder Stabilität des Dienstes beeinträchtigen (z. B. automatisierte Massenabfragen, Umgehung von Zugriffsbeschränkungen, Einschleusen von Schadsoftware).
  5. Der Kunde sorgt für eine geeignete technische Ausstattung (aktuelle Browser, unterstützte Betriebssystemversionen der Endgeräte, Internetverbindung).
  6. Die Erfüllung eigener gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten (z. B. für Lohn- und Buchungsunterlagen) obliegt dem Kunden; er nutzt dafür die im Dienst verfügbaren Exportfunktionen (§ 10 Abs. 3).

§ 8 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus der bei Buchung geltenden Preisliste ({{PREISLISTE_URL}}) oder der gesonderten Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der im Abrechnungszeitraum aktiven Nutzer und dem gebuchten Tarif und wird {{ABRECHNUNGSINTERVALL}} im Voraus fällig. Vom Anbieter bereitgestellte Beispielpersonen werden nicht berechnet.
  3. Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch. Rechnungen sind innerhalb von {{ZAHLUNGSZIEL_TAGE}} Tagen ohne Abzug zahlbar.
  4. Der Anbieter darf die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens {{PREISAENDERUNG_FRIST_WOCHEN}} Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen; der Anbieter weist in der Ankündigung darauf hin.
  5. Nach Einführung der Abrechnung im Dienst gilt: Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als {{SPERRE_VERZUG_TAGE}} Tage in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform auf Lesezugriff beschränken. Der Datenexport bleibt möglich.

§ 9 Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, den Dienst für eigene betriebliche Zwecke durch die von ihm angelegten Nutzer zu nutzen.
  2. Alle Rechte an der Software, einschließlich der mobilen App, verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern.

§ 10 Daten des Kunden, Datenschutz, Datenexport

  1. Die vom Kunden eingegebenen Daten („Kundendaten“) bleiben Daten des Kunden. Der Anbieter nutzt sie nur zur Erbringung des Dienstes.
  2. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der diesen AGB als Anlage beigefügt ist und mit dem Vertragsschluss wirksam wird.
  3. Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit Daten über die im Dienst verfügbaren Exportfunktionen abrufen. Derzeit sind dies Listenexporte der Arbeitszeiten und Spesen (CSV und Excel), der DATEV-Lohnexport (LODAS) sowie PDF-Dokumente (z. B. Stundenzettel, Bautagebuch, Berichte). Zusätzlich kann der Kunde jederzeit einen Gesamtexport aller Kundendaten (maschinenlesbar als JSON/CSV einschließlich der hochgeladenen Dateien und erzeugten Dokumente) anfordern.
  4. Nach Vertragsende stehen die Exportfunktionen nach Abs. 3 (Listenexporte, DATEV-Lohnexport, Erzeugung von PDF-Dokumenten und Gesamtexport) noch 30 Tage zur Verfügung. In dieser Zeit sind die Kundendaten im Übrigen nur noch lesbar: Änderungen und neue Erfassungen, auch über die App und den KI-Assistenten, sowie der Versand von Dokumenten an Dritte aus dem Dienst sind nicht mehr möglich; Nutzerkonten ohne Verwaltungsrechte können weiterhin deaktiviert und wieder aktiviert werden. Danach löscht der Anbieter die Kundendaten nach den Regelungen des Vertrags zur Auftragsverarbeitung, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

§ 11 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. {{HAFTUNG_HOECHSTBETRAG_SATZ}}
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
  5. Während einer unentgeltlichen Testphase und eines unentgeltlichen Pilotbetriebs haftet der Anbieter abweichend von Abs. 2 und 3 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; Abs. 1 bleibt unberührt.
  6. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

  1. Kostenpflichtige Verträge laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von {{KUENDIGUNGSFRIST}} zum Ende eines Abrechnungszeitraums gekündigt werden, sofern bei der Buchung keine feste Laufzeit vereinbart wurde. Verträge mit fester Laufzeit verlängern sich um {{VERLAENGERUNG_LAUFZEIT}}, wenn sie nicht mit einer Frist von {{KUENDIGUNGSFRIST_LAUFZEIT}} zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Kündigungen bedürfen der Textform. Der Kunde kann auch über die Kündigungsfunktion im Dienst kündigen (Bereich „Vertrag“ der Verwaltung; nur Nutzer mit Administratorrechten, Bestätigung mit Passwort und Zwei-Faktor-Code). Eine Kündigung im Dienst wirkt zum Ende des laufenden Kalendermonats, soweit nicht nach Abs. 1 eine längere Frist gilt; der Anbieter bestätigt sie allen Administratoren des Kunden in Textform. Der Kunde kann eine Kündigung im Dienst bis zum Vertragsende dort widerrufen.

§ 13 Änderungen dieser AGB

  1. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist (z. B. Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung, neue Funktionen, Schließung von Regelungslücken) und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Wesentliche Vertragsinhalte (Hauptleistungen, Vergütung, Laufzeit) werden auf diesem Weg nicht geändert.
  2. Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter weist in der Mitteilung auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen des Schweigens hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 14 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Weitergehende Pflichten aus dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung bleiben unberührt.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist {{GERICHTSSTAND_ORT}}, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: {{STAND_DATUM}}

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